Kein anderes Rechtsgebiet ist so alltagsprägend und allgegenwärtig wie das Zivil- oder Privatrecht. Es regelt, vereinfacht gesagt, die Rechtsbeziehungen der Bürger und Kaufleute untereinander. Zum Zivilrecht gehören beispielsweise folgende Rechtsgebiete:
- Kaufrecht
- Mietrecht und Pachtrecht
- privates Baurecht
- Werkvertragsrecht
- Handelsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Eigentumsrecht
- Besitzrecht
- Schadensersatzrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Internetrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Arbeitsrecht
- Versicherungsrecht
- Nachbarrecht
- Vormundschaftsrecht / Betreuungsrecht
Natürlich kann an einem privatrechtlichen Vertrag, z.B. einem Kauf-, Miet- oder Arbeitsvertrag, auch eine Behörde oder andere staatliche Stelle beteiligt sein. Demgegenüber regelt das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, im wesentlichen die hoheitlich ausgestalteten Rechtsbeziehungen der Bürger zu Behörden.
- Kaufrecht
- Mietrecht und Pachtrecht
- privates Baurecht
- Werkvertragsrecht
- Handelsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Eigentumsrecht
- Besitzrecht
- Schadensersatzrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Internetrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Arbeitsrecht
- Versicherungsrecht
- Nachbarrecht
- Vormundschaftsrecht / Betreuungsrecht
Natürlich kann an einem privatrechtlichen Vertrag, z.B. einem Kauf-, Miet- oder Arbeitsvertrag, auch eine Behörde oder andere staatliche Stelle beteiligt sein. Demgegenüber regelt das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, im wesentlichen die hoheitlich ausgestalteten Rechtsbeziehungen der Bürger zu Behörden.