Kein anderes Rechtsgebiet ist so alltagsprägend und allgegenwärtig wie das Zivil- oder Privatrecht. Es regelt, vereinfacht gesagt, die Rechtsbeziehungen der Bürger und Kaufleute untereinander. Zum Zivilrecht gehören beispielsweise folgende Rechtsgebiete:

    - Kaufrecht
    - Mietrecht und Pachtrecht
    - privates Baurecht
    - Werkvertragsrecht
    - Handelsrecht
    - Familienrecht
    - Erbrecht
    - Eigentumsrecht
    - Besitzrecht
    - Schadensersatzrecht
    - Schmerzensgeldrecht
    - Internetrecht
    - Urheberrecht
    - Wettbewerbsrecht
    - Arbeitsrecht
    - Versicherungsrecht
    - Nachbarrecht
    - Vormundschaftsrecht / Betreuungsrecht

  Natürlich kann an einem privatrechtlichen Vertrag, z.B. einem Kauf-, Miet- oder Arbeitsvertrag, auch eine Behörde oder andere staatliche Stelle beteiligt sein. Demgegenüber regelt das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, im wesentlichen die hoheitlich ausgestalteten Rechtsbeziehungen der Bürger zu Behörden.