Ehe und Verwandtschaft begründen Unterhaltspflichten und Unterhaltsansprüche. In der Praxis haben Ansprüche des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche der Kinder die größte Bedeutung. Aber auch Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber ihren Eltern, insbesondere wenn diese pflegebedürftig werden, spielen zunehmend eine Rolle.
Der Streit darüber,
- ob eine Unterhaltspflicht besteht,
- wer unterhaltspflichtig und wer unterhaltsberechtigt ist,
- wie lange und in welcher Höhe Unterhalt zu gewähren ist,
gehört zu den schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Fragen des Familienrechts. Zugunsten des Unterhaltsgläubigers sind das gesamte Einkommen und alle finanziellen Vorteile des Unterhaltsschuldners zu ermitteln und die Waagschale zu werfen. Umgekehrt sind im Interesse des Unterhaltsverpflichten sämtliche Belastungen zu berücksichtigen, um überhöhten Unterhaltsforderungen zu begegnen.